Nachdem nun auch in Deutschland erste Fälle des gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N1 aufgetreten sind, informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern alle Feuerwehren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Nachrichtenmeldungen befürchten einige Feuerwehren, bei Verdachtsfällen auf Vogelgrippe tätig werden zu müssen. Hierzu wird mitgeteilt, dass
- keine konkrete Gefährdungslage besteht,
- die kommunalen Feuerwehren grundsätzlich nur in Amtshilfe für die Gesundheitsverwaltung tätig werden würden,
- die Zuständigkeit für die Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen bei den Gesundheitsbehörden liegt.
Feuerwehren, die aufgrund von Amtshilfeersuchen tätig werden, sollen sich dabei nach den Vorgaben der FwDV 500 richten und die ergänzenden Festlegungen der zuständigen Gesundheitsbehörde beachten (Schutzkleidung, Verhalten, Desinfektion).
Weitere Festlegungen sind derzeit nicht erforderlich, da keine akute Gefährdungslage in Bayern besteht.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.