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Samstag, 20 Februar 2010 19:43

Tabellarische Übersicht zur HU und AU für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes

In einer E-Mail vom 15. Februar 2010 veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine tabellarische Übersicht zur HU und AU für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Weiterleitung dieser Mail an die Kfz-Zulassungsbehörden in den jeweiligen Regierungsbezirken.

Die Arbeitsanleitungen, Blätter B29/3 vom 01.12.1999, B29/3a vom 31.03.00 und B 47a/1 vom 20.02.2003 werden in beiliegender Arbeitsanleitung (siehe Download unten) mit tabellarischer Übersicht zusammengefasst. Damit wird auch weiterhin den Belangen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entgegen gekommen.

Die bisherige Abgasuntersuchung (AU) zählt nun zum Umfang der Hauptuntersuchung (Nrn. 2 und 4.8.2 der Anlage VIIIa StVZO) und bleibt eine Pflichtuntersuchung.
Die AU-Richtlinie (vom 7.4.2008) für die Untersuchung der Abgase nach Nr.4.8.2 Anlage VIIIa ist im VkBl. Nr. 8 vom 30.4.08 auf S.196 veröffentlicht.

Vorhandene AU-Plaketten sind regelmäßig bei der nächsten HU zu entfernen und dann auch in Fällen der Ummeldung nicht mehr neu anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Steinhauser

Bernhard Steinhauser
Dipl.-Ing., Baudirektor
Technische Angelegenheiten des Straßenverkehrs im Referat VII/6
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Download:
Untersuchungs-Fristen für Fahrzeuge ab 3,5 t zGM der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes (PDF-Datei, 192 kB)

 

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

 

 

Gelesen 2713 mal Letzte Änderung am Sonntag, 09 Februar 2014 20:22