Die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung stellt den Entwurf der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 "Einheiten im Löscheinsatz" zur Diskussion.
Die FwDV 3 hat künftig die Bezeichnung "Einheiten im Löscheinsatz" und regelt den Löscheinsatz für den Zug, die Gruppe, die Staffel und den selbstständigen Trupp. Sie führt somit die bisherigen FwDVen 3 und 4 sowie teilweise die FWDV 5 zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift zusammen.
Das Prinzip der Dreiteilung des Löschangriffs und die grundsätzlichen Festlegungen der bisherigen Arbeitweise wurden beibehalten.
Neu ist beispielsweise:
1. | Der Ablauf des Löschangriffs ist dahingehend geändert, dass der Angriffstrupp grundsätzlich unter PA zum Innenangriff beziehungsweise zur Menschenrettung vorgeht. |
2. | Sind Personen über tragbare Leitern zu retten, wird der Angriffstrupp nicht umdirigiert, sondern das In-Stellung-bringen und die Rettung über tragbare Leitern wird grundsätzlich vom Sicherungstrupp durchgeführt. |
3. | Die Reihenfolge beim Verlegen der B-Schlauch-Leitungen wird unter Beachtung der Verfügbarkeit von Löschwasserbehältern in den Feuerwehrfahrzeugen geändert. |
4. | Die Sitzordnung der Löschgruppe im Löschgruppenfahrzeug wird der Verfügbarkeit von Pressluftatmern im Mannschaftsraum angepasst. |
5. | Die Bezeichnungen "Wassertrupp" und "Schlauchtrupp" werden in "Sicherungstrupp" und in "Unterstützungstrupp" geändert. Damit soll die Bezeichnung der zu erledigenden Aufgabe angepasst werden und so die Bezeichnungen der Trupps beim Löscheinsatz mit den Truppbezeichnungen beim ABC- und beim Technischen-Hilfeleistungseinsatz vereinheitlichen. |
Der vollständige Entwurf der FwDV 3 kann auf der Internetseite der Feuerwehrschule Regensburg unter http://www.sfs-r.bayern.de/main/downloads/FwDV_3_Entwurf_10_3_2003.pdf eingesehen werden.