"Fachbereich Technik - Normentwurf für Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)
Im neuen Normentwurf für TSF ist vorgesehen, dass jedes TSF mit Atemschutz ausgestattet werden muss. So sinnvoll diese Forderung ist, so sind auch die Folgen für Feuerwehren und die Gemeinden zu durchdenken. Die Feuerwehr muss die dreifache Besetzung mit Atemschutzgeräteträgern erreichen, das Personal ausbilden, regelmäßig nach G26 untersuchen lassen und jährlich zur Atemschutzübung nach der FwDV 7 bringen.
Ein erhöhter Kosten- und Organisationsaufwand, der sich gerade im Flächenstaat Bayern mit einem relativ hohen TSF-Anteil entsprechend auswirken wird. Der Landesfeuerwehrverband wird sich mit seinen Fachbereichen Technik und Einsatz mit der Problematik beschäftigen. Sie können uns ihre Meinung zu diesem Thema gerne an den Bezirksfeuerwehrverband e.V. Hofstallstraße 3, 97070 Würzburg schreiben."
Quelle: InfoIntern Nr.31