Mittwoch, 22 August 2001 17:42

Sonderförderprogramme - Schutzkleidung und Atemschutz

Die Fördersätze in den Sonderförderprogrammen Schutzkleidung und Atemschutz ändern sich durch die Euro-Umstellung wie folgt:

 

* Schutzanzug: 100 DM in 51 Euro

* Überjacke: 150 DM in 77 Euro

* 4er Pack Atemschutz von 3000 DM in 1534 Euro

 

Die Sonderförderprogramme sind weiterhin zeitlich befristet. Die spätere Beendigung der Förderung wird so frühzeitig bekannt gegeben, dass sich die Gemeinden in ihren Haushaltsplanungen noch rechtzeitig darauf einstellen können.

Bei der Umstellung auf eine neue Generation von Atemschutzgeräten ist allerdings davon auszugehen, dass nach Ablauf des Jahres 2003 keine Beschaffungen im Sinne des Sonderförderprogramms mehr durchgeführt werden, da dann die durch den vorgeschriebenen Wartungsturnus bedingte Frist für die Umstellung auf neue Geräte abgelaufen ist. Sollten dennoch Förderanträge für nach diesem Zeitpunkt beschaffte Geräte vorgelegt werden, ist im einzelnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Sonderförderprogramms (erstmalige, fachlich gebotene Umstellung auf einen neuen Typ) dennoch erfüllt sind.

Die Versicherungskammer beendet voraussichtlich Ende 2002 ihre Sonderförderung Atemschutz.

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