Nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollten zur Vermeidung von Infektionen und zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten soziale Kontakte im privaten, im beruflichen und im öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Diese Maßgabe betrifft im Besonderen die Feuerwehren unseres Landkreises Schweinfurt, da entsprechend der Vorgaben zum Kontaktpersonenverfolgung nur ein einziger bestätigter Fall von COVID-19 ausreichen würde, um die Einsatzbereitschaft einer oder mehrerer Feuerwehren erheblich zu beeinträchtigen. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises haben.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Kreisbrandinspektion Landkreis Schweinfurt in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden zu folgenden Maßnahmen entschlossen:
1. Alle Landkreisausbildungen und -veranstaltungen (Modulare Truppausbildung, Maschinistenausbildung, Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger, Heißausbildung, Leistungsprüfungen, usw.) werden ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 ausgesetzt. Danach erfolgt eine erneute Bewertung der Lage.
2. Den Feuerwehren wird empfohlen, umgehend den Übungs- und Ausbildungsbetrieb sowie sonstige Zusammenkünfte / Versammlungen bis auf Weiteres auszusetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Feuerwehren ausschließlich Einsatzdienst leisten.
Es wird gebeten, diese Empfehlung umzusetzen, damit die Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt ohne größere Einschränkungen Aufrecht erhalten werden kann.
Bezüglich der Aussetzung der Landkreisausbildung bzw. -veranstaltungen wird um Verständnis gebeten.
Diese Beschlüsse wurden am 13.03.2020 getroffen und gelten für den Landkreis Schweinfurt. Insgesamt ist die Lage derzeit dynamisch und kann zukünftig zu anderen, weiteren Einschätzungen, Hinweisen und notwendigen Maßnahmen führen.
Für Rückfragen und Hilfen stehen wir den Feuerwehren gerne zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Strunk
Kreisbrandrat