Dienstag, 02 September 2008 00:00

Brief des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu "Tote-Winkel-Spiegeln"

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achdem das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) bereits im November 2007 über eine EU-Richtlinie zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit "Tote-Winkel-Spiegeln" informiert hatte (siehe unsere Meldung vom 04.12.2007), ist diese Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt worden. Das BStMI weist deshalb auf die nun geltende Nachrüstpflicht hin:

"Tote-Winkel-Spiegel";
Nachrüsten von Feuerwehrfahrzeugen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-Richtlinie 2007/38/EG über die Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht wurde zum 1. Juni 2008 in Deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie hat das Ziel, mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Wir nehmen hierzu Bezug auf unser IMS ID2-3614.001-12 vom 19.11.2007.

Danach müssen alle Kraftfahrzeuge, auch Feuerwehrfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, entsprechend nachgerüstet werden. Anzuwenden ist die neue Richtlinie ab dem jeweiligen Tag der nach dem 1. Oktober 2008 vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). Spätestens jedoch ab dem 1. April 2009 muss die Nachrüstung abgeschlossen sein.

Zur Feststellung, welche Spiegel an den betroffenen Feuerwehrfahrzeugen um- bzw. nachgerüstet werden müssen, empfehlen wir Rücksprache bei den entsprechenden Fahrgestellherstellern zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

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