Montag, 12 November 2018 23:03

Aufruf zur Grippeschutzimpfung

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Der Feuerwehrarzt informiert …

Alle Jahre rollen die Grippeviren auf uns zu, die nächste Grippewelle lässt dann nicht lange auf sich warten. Nachdem uns die Viren befallen haben, kann die Grippe nach 1-3 Tagen (Inkubationszeit) ausbrechen. Hierbei muss ganz deutlich die Grippeerkrankung von einer herkömmlichen Erkältung, unterschieden werden. Die Grippe (Influenza) ist eine akute Erkrankung der Atemwege, aus der sich schnell eine lebensbedrohliche Erkrankung entwickeln kann. Die Ansteckung erfolgt meist als Tröpfcheninfektion, d.h. gerade Anhusten und Anniesen ist ursächlich.

Bei der Grippe kommt es zu folgenden typischen Krankheitsanzeichen:

  • (hohes) Fieber
  • Abgeschlagenheit
  • Husten
  • Schnupfen
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Gelegentlich Magen-Darm-Probleme

Weltweit erkranken jährlich mehrere Millionen Menschen an der Grippe, teils so schwer, dass ein Ableben nicht ausgeschlossen werden kann. Daher ist es wichtig sich gegen diese Grippe zu schützen:

  • Stärkung der Abwehrkräfte
  • Vitaminreiche Ernährung
  • Reichlich Schlaf
  • Sport und Bewegung
  • Meiden von Menschenansammlungen
  • Häufiges Waschen der Hände, ggf. auch Desinfektion
  • Schutzimpfung

Sprechen Sie daher den Arzt, der Sie betreut, konkret auf eine Schutzimpfung an. Nachdem sich die Viren regelmäßig verändern( shift), ist es notwendig sich jährlich in jeder Saison erneut impfen zu lassen. Die Empfehlung ist derzeit die Verwendung eines Impfstoffes gegen 4 Virusstämme (quadrivalenter Impfstoff). Die Impfung sollte im Herbst erfolgen, nach ca 2 Wochen besteht ein ausreichender Impfschutz. Generell empfohlen wird die Schutzimpfung für ältere Personen, für Schwangere und für Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko aufgrund von anderen Grundleiden.

Aber wie schaut es mit Einsatzkräften der BOS aus?

Hierzu erwähnt die Impfempfehlung „Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal“ (Rettungsdienst, Sanitätsdienste, First Responder, Ersthelfer) und „ Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.“

Richtungsweisend hierfür ist sicher eine fundierte Gefährdungsbeurteilung. Bei den Einsatzkräften sollten wir auch auf die sog Herdenimmunität, neben den o.g. Indikationen, achten. Stecken sich ehren- oder auch hauptamtliche Einsatzkräfte in ihren Dienstgemeinschaften gegenseitig an, könnte durchaus die Einsatzbereitschaft leiden. Wir empfehlen daher eine großzügige Indikationsstellung.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Nürnberg. 22.10.2018

Klaus Friedrich

Medizinaldirektor

Bundesfeuerwehrarzt

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