Donnerstag, 15 Februar 2018 21:02

Neues Regelwerk: Feueralarm in der Schule

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Das Sachgebiet „Schulen“ des Fachbereichs „Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV e.V.) hat die DGUV Information 202-051 „Feueralarm in der Schule - Hinweise für Alarmpläne, den Feueralarm und die Unterweisung der Schülerinnen und Schüler“ veröffentlicht. Diese DGUV Information richtet sich an Schulen und gibt Lehrkräften, die mit ihren Schülern über richtiges Verhalten im Alarmfall sprechen, Hinweise und Ratschläge.
Daneben gibt sie Schulleitern, Vertretern des Schulträgers, Sicherheitsbeauftragten und Feuerwehrangehörigen Unterstützung bei der Erstellung eines Alarmplans. Neben der Erstellung eines Alarmplans und der regelmäßigen Durchführung von Alarmübungen gehört auch die Brandschutzerziehung der Kinder zur Vorbeugung in Sachen „Feuer“. 

Auch wenn eine diesbezügliche Beratung der Schulen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz nicht unter die Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren fällt, möchten wir Ihnen diese Informationsschrift für den Bedarsfall nicht vorenthalten. 

Feuerwehren können sich diese DGUV Information über das KUVB Feuerwehrportal (à Regelwerk à DGUV Informationen) herunterladen ( Link). Die Bestellung der DGUV Information als Druckschrift erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Nennung der gewünschten Anzahl und der postalische Adresse.

Gelesen 2501 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 15 Februar 2018 21:17