Bei Einsätzen kann es zur unbemerkten Exposition der Feuerwehrangehörigen mit Kohlenmonoxid (CO) kommen, wie z. B. bei unbeabsichtigten CO-Freisetzungen durch defekte Feuerstätten oder vorsätzlich herbeigeführten CO-Freisetzungen in suizidaler Absicht.
Entscheidet sich die Feuerwehr im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz von CO-Warngeräten, empfiehlt das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV die Warnschwellen und Verhaltensweisen aus dem Informationsblatt "Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten" (siehe Anlage) zu beachten. Dieses Infoblatt können Sie auch über unser Feuerwehrportal (Rubrik: Aktuelles) downloaden.