Das Merkblatt enthält Hinweise für die Lagerung, die Zwischenlagerung sowie die Bereitstellung von Lithium-Batterien. Dabei werden drei Kategorien von Batterien unterschieden, für die gestufte Maßnahmen zur Schadenverhütung aufgezeigt werden. Erarbeitet hat das Merkblatt eine GDV-Projektgruppe aus Vertretern der Versicherer, der Elektroindustrie, der Automobilindustrie und der Löschanlagentechnik.