Bereits im August 2013 wurde von der DGUV ein Warnhinweis bezüglich Hitzeschutzklei-dung der Kontex GmbH herausgegeben (Rundschreiben 315-2013 der DGUV). Dieser Warnhinweis betraf Hitzeschutzkleidungen welche Angaben der Fa. Kontex zufolge nach DIN EN 1486:2008 „Schutzkleidung für die Feuerwehr - Prüfverfahren und Anforderungen für reflektierende Kleidung für die spezielle Brandbekämpfung“ gefertigt waren. Hierzu führt derzeit die Kontex GmbH bereits eine Rückrufaktion durch.
Unabhängig davon wurden mindestens in den Jahren 2009 und 2010 noch Hitzeschutzklei-dung "Typ 3 nach zurückgezogener Norm", also nach DIN EN 1486:1996 „Schutzkleidung für die Feuerwehr - Prüfverfahren und Anforderungen für reflektierende Kleidung für die spezielle Brandbekämpfung“, der Kontex GmbH verkauft. Händler und Beschaffer gingen damals davon aus, dass es sich um Abverkäufe von Lagerbeständen handelte.
Mittlerweile gibt es jedoch auch Zweifel an der Normkonformität der Hitzeschutzkleidungen, die mit dem Hinweis "nach zurückgezogener Norm" verkauft wurden. Daher wurde eine Stichprobenprüfung gemäß DIN 1486:1996 beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV durchgeführt.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der überprüfte Hitzeschutzanzug nicht mit dem Baumuster überein stimmt und wesentliche sicherheitstechnische Anforderungen der DIN EN 1486:1996 (Strahlungswärme, Konvektive Wärme und Kontaktwärme) nicht erfüllt. Das Tragen dieser Anzüge gemäß der DIN EN 1486:1996 bei Einsätzen mit hoher thermischer Belastung kann daher mit einer erheblichen und konkreten Gefährdung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr verbunden sein.
Das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV empfiehlt daher, auch die Hitzeschutzkleidung nach DIN EN 1486:1996 der Kontex GmbH nicht mehr zu verwenden.
Dieses Rundschreiben ist mit der zuständigen Marktaufsichtsbehörde abgestimmt.
Zum Download: pdf DGUV Rundschreiben 456-2014 Hitzeschutzkleidung der Fa. Kontex (141 KB)