Der LFV Bayern setzt sich ein
Wie wir bereits informiert haben, setzte sich der LFV Bayern e.V. für die Sicherheit der Bayerischen Feuerwehrleute ein und forderte vehement, dass die Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen durch zusätzliche Blinkleuchten wieder genehmigt wird. Dieser Einsatz trägt nun Früchte.
Auch seitens des Bundesverbandes der Unfallkassen und des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes wurde unser Anliegen befürwortet.
Mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Erwin Huber sowie dem Vorsitzenden des Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit im Bayerischen Landtag, MdL Dr. Jakob Kreidl, und MdL Dr. Marcel Huber konnten wir erreichen, dass auch für Bayern die zusätzlichen Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen wieder genehmigt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gab hierzu am 02.07.07 nachfolgende Pressemitteilung (PM 218/07) heraus:
Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt
Huber: „Sicherheit hat höchste Priorität“
„MÜNCHEN Bayerns Verkehrsminister Erwin Huber stimmt einer weiteren optischen Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen im Freistaat zu. „Die Sicherheit unserer Feuerwehrleute und anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität“, erklärte der Minister. Schon bislang habe Bayern zu den wenigen Ländern gehört, die zusätzlich zum Blaulicht den Einsatz von runden gelben Warnleuchten und Verkehrssicherungsanhängern erlaubt haben. Diese Regelung habe sich überaus gut bewährt und zur Sicherheit im Straßenverkehr beigetragen.
Eine vom Bayerischen Verkehrsministerium durchgeführte fahrzeugtechnische Überprüfung hat ergeben, dass künftig noch eine weitere optische Heckabsicherung erlaubt werden könne. Sie besteht aus zwei bis sechs eckigen orangefarbenen Blinklichtern, die fest am Fahrzeug montiert sind. Die geplante Regelung soll jetzt im Rahmen der Verbandsanhörung mit dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt werden. „Ich bin sicher, dass wir gemeinsam eine ausgezeichnete Regelung zur Sicherung unserer vielen ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute finden werden“, so Huber abschließend.“
Diesen Worten des Staatsministers Erwin Huber schließen wir uns an, immer mit dem Ziel vor Augen, dass auch in Zukunft die Sicherheit unserer Feuerwehrleute an erster Stelle steht.
Die endgültige Version der Ausnahmegenehmigung Nr. 7320a357/8 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) können Sie nun als PDF-Datei herunterladen: ausnahmegenehmigung.pdf, 13 kB.