Montag, 30 Juni 2014 09:29

Neue Fachinformation Kontrolle der Fahrerlaubnis

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Überprüfung der Fahrerlaubnis von Maschinisten/Fahrzeugführern und Halterhaftung

Der Halter eines Fahrzeuges ist nach den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (§ 21) verpflichtet sicherzustellen, dass nur ein Berechtigter sein Fahrzeug bewegt. Während hierzu früher eine Selbsterklärung des Feuerwehrdienstleistenden ausreichend war, mit der er sich verpflichtet den Entzug seiner Fahrerlaubnis dem Halter des Fahrzeugs (Gemeinde) mitzuteilen, ist die Rechtsauslegung mittlerweile eine andere.

Demnach muss der Halter durch eine mind. zweimal jährliche Überprüfung des Originalführerscheines sich davon überzeugen und dies aus dokumentieren.

Der Fachbereich 2 hat hierzu nun eine Fachinformation zur Überprüfung der Fahrerlaubnis von Maschinisten/Fahrzeugführern und der damit verbundenen Halterhaftung erstellt und veröffentlicht.

Download Fachinformation Überprüfung_Fahrerlaubnis_2014 (Stand: Juni 2014; PDF-Datei: ca. 360 KB)

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