Schraud Alexander

Schraud Alexander

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,

aufgrund aktueller Vorkommnisse möchte ich Euch nochmal eindringlichst darauf hinweisen, dass in den Feuerwehrhäusern nur nach den aktuell gültigen Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Allgemeinverfügungen des Landkreises Schweinfurt Zusammenkünfte erfolgen dürfen.

Für mich ist es besonders wichtig, dass wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nicht durch unüberlegte Kontakte und Veranstaltungen gefährden und somit die Sicherheit der Bürger aufs Spiel setzen. Seit Beginn der Pandemie mussten wir aufgrund der großen Vorsicht und Eures Verständnisses für die Verhaltensregeln, nur einmal eine Feuerwehr für kurze Zeit außer Dienst stellen. Der Schutz der Bevölkerung ist bisher somit gewährleistet worden.

Allerdings gab es auch Verhalten, das so nicht toleriert werden kann. Wenn Räumlichkeiten der Feuerwehr für Feierlichkeiten oder andere nicht erlaubte Zusammenkünfte genutzt wurden, wird unsere Vorbildfunktion mit Füßen getreten.

Die Polizei und das Landratsamt werden dieses Verhalten konsequent verfolgen und entsprechend mit Bußgelder ahnden. Hierbei gibt es auf für Feuerwehrleute keine Ausnahmen.
Lasst uns weiterhin mit Vernunft und Vorsicht die Zeit überbrücken und die Einsatzfähigkeit zum Wohle unserer Bürger erhalten! Zur Situation des Übungs- und Ausbildungsbetriebes: Die aktuelle Lage ist bekanntermaßen erneut sehr angespannt und im Hinblick auf die erhöhte Infektiosität der Mutationen sehr ernst zu nehmen.

Für den Bereich der Aktiven mahnen wir zur Vorsicht und Einhaltung der Hygieneregeln sowie zu einer Beschränkung auf das unbedingt notwendige Maß zum Erhalt der Einsatzbereitschaft.
Mir ist schon bewusst, dass wir unbedingt Übungen mit den Feuerwehren abhalten müssen, hierbei ist der Schutz der Kameraden besonders zu beachten.

Ich danke allen, die die Einhaltung der Hygiene Maßnahmen berücksichtigen; dies ist wahrlich nicht immer einfach (vor allem bei Brandereignissen). Ich bin dankbar, dass wir nach allen bisherigen Einsätzen kein Ausbruchsgeschehen im Feuerwehrdienst verursacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

H o l g e r S t r u n k
Kreisbrandrat

 

Die Sachgebiete des Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV haben wieder einige neue bzw. aktualisierte Schriften veröffentlicht:

 

Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz:

  • FBFHB-025 „Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen“ – Neuerscheinung
  • FBFHB-026 „Hinweise zur sicheren Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen“ - Neuerscheinung

Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen:

  • DGUV Grundsatz 305-002 Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr
    Im Vergleich zu der vorherigen Fassung mit Ausgabestand September 2013 wurde die vorliegende Fassung vollständig überarbeitet, aktualisiert und korrigiert. Eine detaillierte Angabe der wesentlichen Änderungen finden sich eingangs der Schrift.
  • FBFHB-029 „Absturzsicherung im Korb einer Drehleiter“ – Neuerscheinung
  • FBFHB-031 „Erläuterungen zur Klassifizierung und zur Auswahl von Atemschutzgeräten für den Feuerwehrdienst“ – Neuerscheinung
  • FBFHB-016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ - Aktualisierung und redaktionelle Überarbeitung insbesondere im Hinblick auf aktuelle Publikationen des Robert-Koch-Instituts bzw. der staatlichen Arbeitsschutzregelungen.

 

Die von den Staatlichen Feuerwehrschulen zur Verfügung gestellten Ausbildungsunterlagen für die bayerischen Feuerwehren werden stetig aktualisiert und ergänzt.
Die Veröffentlichung dieser erfolgt auf der Ausbildungshomepage des Freistaates Bayern, der

Feuerwehr-Lernbar.Bayern .

Zur schnellen und regelmäßigen Informationsweitergabe wird zukünftig, zusätzlich zu den bisherigen Kanälen, ein E-Mail Newsletter eingerichtet. Um diesen Newsletter, der erstmals Anfang Juni verschickt wird, empfangen zu können, ist es notwendig sich im Vorfeld zu registrieren.

Hierzu ist ab sofort ein Anmeldebutton auf der Startseite der Feuerwehr-Lernbar.Bayern installiert.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Feuerwehrverband hat sich mehrmals an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bezüglich der Höherpriorisierung von Feuerwehrangehörigen in der Coronavirus-Impfverordnung gewendet. Zuletzt schrieb ihm DFV-Präsident Karl-Heinz Banse am 17. März 2021, wir informierten mit entsprechender Pressemitteilung darüber.

Gestern erhielten wir eine Antwort des Bundesgesundheitsministers, die wir Ihnen anhängend zur Verfügung stellen möchten.

Mit freundlichen Grüßen/Yours sincerely
Im Auftrag
Carsten-Michael PIX
Referent für Facharbeit/
Specialist Fire Services

Deutscher Feuerwehrverband

 

Werte Feuerwehrkameradinnen und –kameraden,
liebe Jugendfeuerwehrmitglieder

Am 25.02.2021 hat der Landesfeuerwehrverband informiert, dass die Feuerwehren in Bayern einen verantwortungsbewussten Übungs- und Ausbildungsbetrieb, unter Beachtung der örtlichen 7-Tagesinzidenz und eines Hygienekonzeptes, wiederaufnehmen können.

Seit dem 20.04.2021 gilt diese Möglichkeit, mit eigenen Regeln, auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen.

Die wichtigsten Informationen der Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes sind hier auszugsweise dargestellt.

Der ausführliche Text befindet sich als Anhang dieses Artikels und kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://t1p.de/wgdl

„Demnach ist eine Wiederaufnahme des Ausbildungs-/Übungsbetriebs und die Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren und die Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren unter folgenden Voraussetzungen möglich:

• Veranstaltungen sind in Präsenzform möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt.
• Bei Veranstaltungen in Präsenzform muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
• Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz und vor allem in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (in allen Verkehrs- und Begegnungsbereichen).
• Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet werden, dass auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. (Hierzu gibt es seitens des Landesfeuerwehrverbandes Bayern und des Bayerischen Jugendrings Mustervorlagen, die zur Erstellung eines Hygienekonzepts herangezogen werden können: https://t1p.de/wcpz und https://t1p.de/dd2e

Zudem empfiehlt es sich, sich an die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern bezüglich der Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs zu halten: https://t1p.de/ybts

Zusammengefasst, ist zwingend folgende Regel zu beachten:
Ausbildungs- / Übungsbetrieb und Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren sowie Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren sind nur bei einer landkreisweiten 7-Tages-Inzidenz von unter 100 (< 100) erlaubt!!!
Die weiteren Voraussetzungen sind zu beachten.

 

Seitens der Jugendfeuerwehr des Landkreises Schweinfurt wurde ein vorläufiger Terminplan aufgestellt, dessen Einhaltung selbstverständlich vom Pandemiegeschehen abhängig ist.
Vorläufige Termine der Jugendfeuerwehr Landkreis Schweinfurt:

- 28.04.2021, 19:30 Uhr Online-Jugendwartinformation
 Zugangs-Link wird kurz davor über die KFV-Seite abrufbar sein
 Themen:
 Aktuelle Informationen
 Online- und Präsenzseminare
 Erfahrungen mit Hygienekonzepten
 Wissenstest 2021

- 12.05.2021, 19:00 Jugendwartstammtisch
 Abhängig von der Pandemielage (Außengastronomie), Info über Facebook-Kanal

- 12.06.2021, Bundeswettbewerb der DJF, Freizeit- und Erholungsanlage Sennfeld
 Abhängig von der Pandemielage, separate Einladung

- 15.09.2021, 19:00 Uhr Jugendwartstammtisch

- Oktober, (Online-)Jugendwartseminar
 Abhängig von der Pandemielage, separate Einladung

- 13.11.2021, Vollversammlung der Jugendfeuerwehren mit Neuwahlen
 separate Einladung

 

Soweit neue Informationen bezüglich der Kinder- und Jugendfeuerwehr bekanntgegeben werden, werden wir umgehend über die KFV-Homepage oder unserem Facebook-Kanal in-formieren.
Bis bald!

 

„Positiv denken – negativ bleiben!“

 

Holger Strunk        Christian Eichel                     Frank Genheimer-Haut
Kreisbrandrat        Kreisjugendfeuerwehrwart     Kreisjugendsprecher

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fachbereiche 1 und 6 hatten letztes Jahr auf der Grundlage der Anlage 2 und 3 zu § 19 der AVBayFwG eine Präsentation zum Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit erstellt. Diese wurde nun der aktuellen Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen vom 01.04.2021 inhaltlich angepasst.

Die Präsentation kann auch auf der Homepage des LFV Bayern unter Fachbereiche – Fachbereich 1 – Veröffentlichungen heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 01.April 2021 (kein Scherz!) gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren. Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.
Nachfolgend dürfen wir die wesentlichen Änderungen für die Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren kurz aufführen:

 

Punkt 2.10 – Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm

Punkt 2.11.3 – Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm, analog der bisherigen Fachinformation des Fachbereiches 8 dazu

Punkt 5.1.2 – Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“

Punkt 5.2 – Tragen eines Brustanhängers

Punkt 5.8 – Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres

Punkt 5.9 – Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten; Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister

Punkt 5.10 – Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR

Punkt 5.12 – Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung

Punkt 5.13 – Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

Punkt 5.16.1 – Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)

Punkt 5.16.3 – Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten

 

In der nächsten BRANDWACHT und im nächsten Florian kommen erscheinen dazu noch entsprechende Beiträge.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Beigefügt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 8.3.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 28.3.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung. 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 171 vom 5.3.2021 mit der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gültig ab dem 8.3.2021 bis zum 28.3.2021 einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 171

 

Die Begründung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 172

Werte Kameraden und –kameradinnen,

im Anhang eine Information vom Landesfeuerwehrverband und eine Mitteilung von uns.

Die Inzidenzwerte der Corona-Pandemie sind für den Landkreis Schweinfurt erfreulich und geben neue Hoffnung. Seit nun mehr als sieben Tagen liegt dieser Wert unter der magischen Grenze von 35. Trotz alledem gilt es abzuwarten und die geltenden Empfehlungen und Vorschriften zu befolgen, nicht zuletzt aufgrund der Mutationen, die sich aktuell verbreiten.

Entsprechend dem beigefügten Schreiben des Landesfeuerwehrverbands Bayern, ist eine Wiederaufnahme des Übungsbetriebs der Feuerwehren möglich, wenn auch unter gewissen Auflagen. Wichtig ist dabei, diese Vorgaben ernst zu nehmen und umzusetzen, denn als Teil der kritischen Infrastruktur sind alle Wehren wichtig und es gilt mögliche Ausbreitungsszenarien innerhalb der Wehren zu vermeiden. Deshalb nochmals der eindringliche Appell, die Vorgaben einzuhalten. Die Aus- und Fortbildung ist wichtig und notwendigen. Teilweise haben Feuerwehrdienstleistende keine Übung seit März 2020 mehr besuchen können, hier gilt es das Wissen wieder aufzufrischen und neues Wissen zu vermitteln, sowie die Handlungsabläufe wieder zu festigen.

Auch von Seiten des Kreisbrandinspektion werden die Lehrgänge „Maschinist“ und „Atemschutzgeräteträger“ geplant und in naher Zukunft online eingestellt, sodass diese besucht werden können. Wir möchten darauf hinweisen, dass es aufgrund der Pandemieentwicklung zu kurzfristigen Absagen kommen kann.

Grundsätzlich sind Leistungsprüfungen möglich ( max. eine Gruppe + drei Schiedsrichter). Wir, die Inspektoren, haben uns dazu entschieden, den März aufjedenfall noch abzuwarten und in diesem Zeitraum keine Abnahmen durchzuführen. Grund hierfür ist, dass die Schiedsrichter durch die Abnahmen in den Inspektionsbereichen als Überträger das Virus unkontrolliert weiter tragen können. Ab wann Leistungsprüfungen wieder durchgeführt werden, wird sobald absehbar, mitgeteilt.

Die KBI's haben in Absprache mit dem KBR und in enger Zusammenarbeit mit Herrn Landrat entscheiden, den März zu beobachten und dann weitere Anpassungen mitzuteilen.

Wir möchten uns bei Allen an dieser Stelle bedanken, die in dieser Lage stets professionell und engagiert die Einsätze und die Aufgaben innerhalb der Wehren abgearbeitet haben. Zugegeben ist es in einer solchen Lage nicht immer einfach, aber gemeinsam ist dies zu schaffen und wir sind Alle auf einem guten Weg.

Bei Rückfragen stehen die Kreisbrandinspektoren, sowie der Kreisbrandrat gerne zur Verfügung.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Holger Strunk

Kreisbrandrat

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regionale Koordinierungsstelle Süd des Zentrum Brandschutz der Bundeswehr ist eine Dienststelle des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen in der Bundeswehr. Uns unterstehen im Bereich Baden-Württemberg und Bayern 15 Feuerwachen. Sie sind für Untertageanlagen, Flugplätze, Truppenübungsplätze und eine wehrtechnische Dienststelle eingerichtet.
Aufgrund der Ihnen bekannten Ereignisse des Absturzes eines Eurofighters am 24.06.2019, sowie den Absturz eines Hubschraubers am 01.07.2019 der Bundeswehr waren die örtlichen eingesetzten Einsatzkräfte plötzlich mit der Thematik "Einsatzstellen mit Faserverbandwerkstoffen" konfrontiert. Die Bundeswehr selbst hat hierzu seit längerem interne Verfahrensabläufe. Aus dem Jahre 2017 ist ihnen mit Sicherheit die Broschüre des General Flugsicherheit "Hilfe bei Flugunfällen" bekannt.
Ergänzend hierzu darf ich ihnen die neu veröffentlichte Broschüre als Information für Einsatz- und Führungskräfte übersenden. Sie soll in über die Gefahren, Schutzmaßnahmen als auch das taktische Vorgehen, als eine Art Taschenkarte, informieren.
Eine gedruckte Form ist ebenfalls in Planung und wird durch die entsprechende Stellen zu einem späteren Zeitpunkt verteilt.

Mit freundlichem Gruß
René Keim
OBrdMstr

Zentrum Brandschutz der Bundeswehr
Regionale Koordinierungsstelle Süd
BSB-Einsatz - Ansprechstelle
Wilhelmsburgkaserne

Seite 5 von 15