Meldung eines angemeldeten Feuers an die ILS-Schweinfurt
Das bisherige, auf freiwilliger Basis, durchgeführte Vorgehen der Integrierten Leitstelle mittels Online-Formular Meldungen von Nutzfeuern anzunehmen hat sich aus verschiedenen Gründen nicht bewährt. Statt mit Formular sind oft nur telefonisch Nutzfeuer angemeldet worden und deren die zeitintensive Dokumentation die Entgegennahme von Notrufen behindert. Das hat sich zudem noch ausgeweitet, dass sogar teilweise versucht wurde Lagerfeuer in Feuerschalen im häuslichen Bereich anzumelden.
In der Praxis führte dies in jedem Einzelfall zu einem Abgleich der Ereignismeldung mit den angemeldeten Feuern, was für die Mitarbeiter der ILS einen erheblichen Zeitaufwand bedeutete, teilweise waren die Betreiber während der Brenndauer telefonisch gar nicht erreichbar.
Es war fast unmöglich das Feuer zu verifizieren und der Disponent in einer rechtlich schwierigen Lage, sodass man an einer Alarmierung der Feuerwehr nicht vorbeikam.
Der Nutzen für den Einsatz selbst, war dabei als sehr gering einzustufen, da einerseits kein Anspruch auf vollzählige Meldungen der Garten- und Nutzfeuer bestand und anderseits auf Grund der Schadensereignisvermutung ohnehin der Einsatz erfolgte und somit auch keine Minderung von Fehlalarmierungen erreicht werden konnte.
Grundsätzlich hat die Leitstelle bei einer Feuermeldung (Anruf) von einem Schadensereignis auszugehen. Im Falle einer Feuermeldung bzw. Meldung einer Rauchentwicklung ist die Leitstelle gemäß Alarmierungsbekanntmachung verpflichtet, die jeweils zuständige Ortsfeuerwehr zu alarmieren.
Eine Meldung an Ihre örtliche Feuerwehr kann selbstverständlich weiterhin erfolgen.