Weippert Ralf

Weippert Ralf

Dienstag, 29 Dezember 2020 09:57

Vorbereitung für die Impfung der Feuerwehren

Werte Kameraden,

wir beabsichtigen für die Impfplanung im Landkreis Schweinfurt eine Erhebung aller Feuerwehren durchzuführen. Da es nach den Vorgaben des Ministeriums eine Priorisierung gibt und wir hier unter den Personen mit erhöhter Priorität fallen, werden wir eine Abfrage der impfbereiten Personen in jeder Feuerwehr vornehmen. Es könnte sein, dass wir eine Mitteilung bekommen, dass noch eine gewisse Anzahl von Impfdosen vorhanden ist und diese kurzfristig verarbeitet werden müssen. Ich würde dann die Feuerwehren informieren. Hier hat dann die genannte Kontaktperson seine Kameraden eigenverantwortlich zum Impfzentrum zu schicken.

Ich bitte euch, diese Abfrage unter folgendem Link https://www.kfv-schweinfurt.de/index.php/impfbedarf so schnell als möglich zu beantworten. Sobald hier die ersten Meldungen ankommen, werden wir (wenn ich angefragt werde) die Feuerwehren angeben. Wichtig immer eine Feuerwehr meldet ihren Bedarf!

Für Fragen stehen euch entweder Ralf Weippert, Florian Zippel oder Holger Strunk zur Verfügung.

Ausfüllhinweis für das Online-Formular:

Feuerwehren wählen für das Feld "Bereich" den entsprechenden Kreisbrandmeister (Funkrufnamen). Die gesamte Kreisbrandinspektion des Landkreises Schweinfurt, UGÖEL, Atemschutzwerkstatt und unsere Freunde vom THW wählen „sonstige“.

Danke für eure Unterstützung, bitte denkt daran, die Jahresstärkemeldung und die Einsatznachbereitung abzuschließen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Holger Strunk

Kreisbrandrat

 

Sehr geehrte Kameraden und Kameradinnen,

die Atemschutzwerkstatt bleibt weiterhin geöffnet, jedoch stehen wir den Feuerwehren nur am Dienstag von 18:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Donnerstags bleibt die Atemschutzwerkstatt geschlossen. Vorerst gilt dies für Dezember 2020 & Januar 2021. Änderungen, wenn z.B. der Übungsbetrieb wiederaufgenommen werden kann, werden gesondert mitgeteilt.

In der KW 02/2021 findet die Systemkontrolle der Gasmessgeräte durch den Hersteller statt, in dieser Woche ist die Atemschutzwerkstatt, am 13.01.2021 und 14.01.2021 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet (Möglichkeit das Gasmessgerät zu bringen und zu holen). Am Dienstag, den 12.01.2021 ist die Atemschutzwerkstatt geschlossen.

Im Einsatzfall steht die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt nach oder noch während eines Einsatzes zur Verfügung. Über die ILS oder direkt per Telefon beim Leiter der Atemschutzwerkstatt kann Kontakt aufgenommen werden, um kontaminierte Atemschutzausrüstung zu reinigen und um Leihgeräte je nach Bedarf abzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Jan Hußlein

Fachkreisbrandmeister

Leiter der Atemschutzwerkstatt

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

im November 2020 ist die Atemschutzwerkstatt weiterhin geöffnet, jedoch stehen wir den Feuerwehren nur am Dienstag von 18:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung.

Donnerstags bleibt die Atemschutzwerkstatt geschlossen. Vorerst gilt dies nur für November 2020, Änderungen werden gesondert mitgeteilt.

Im Einsatzfall steht die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt nach oder noch während eines Einsatzes zur Verfügung. Über die ILS oder direkt per Telefon beim Leiter der Atemschutzwerkstatt kann Kontakt aufgenommen werden, um kontaminierte Atemschutzausrüstung zu reinigen und um Leihgeräte je nach Bedarf abzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Jan Hußlein

Fachkreisbrandmeister

Leiter der Atemschutzwerkstatt

Ab Ende August 2021 werden wir mit der Durchführung von Belastungsübungen und Realbrandausbildungen im Ausbildungszentrum unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen wieder starten.
Hierfür wurde für das Ausbildungszentrum ein eigenes Hygienekonzept erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Termin-Buchungen sind bis auf weiteres nur telefonisch über Christian Böhm oder Philip Schubert möglich.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Christian Böhm Philip Schubert
Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister

Übungs- und Ausbildungsbetrieb – keine weitere Lockerung !

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,

wir verweisen insbesondere auf das aktuelle Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 04.09.2020, das in enger Abstimmung mit uns und nach einem umfangreichen Erörterungs- und Abwägungsprozess erstellt wurde.

Leider ist aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens eine weitere Lockerung oder gar Rückkehr zum Normalbetrieb nicht möglich!

Ob, wann und wie (beispielsweise mit neuen Regeln für die EH-Ausbildung oder auch mit Aufnahme eines „Regionalitätsfaktors“) das der Fall sein wird, werden wir regelmäßig lageabhängig neu bewerten und umgehend mitteilen. Realistisch betrachtet und aufgrund der Ziels, unsere Einsatzbereitschaft so wenig wie möglich zu gefährden, ist nach heutigem Stand in diesem Jahr wohl nicht mehr mit einer Rückkehr zum Regelbetrieb zu rechnen. Bitte leiten Sie diese Informationen in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiter und fordern Sie auf, nicht nachzulassen in der Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere der AHA-Regel (Abstand – Händehygiene – Alltagsmaske). Klargestellt ist damit auch, dass es – wenn auch unsere Aktionswoche am kommenden Freitag eröffnet wird – in diesem Jahr keine großen Übungen oder Präsenzveranstaltungen dafür durchgeführt werden können.

Möglich sind aber Pressemitteilungen, Mitteilungen in den sozialen Medien oder Interviews, die unsere Bemühungen um das Gewinnen neuer Mitglieder zum Ausdruck bringen.

Bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen

Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Pressemitteilung der Regierung Unterfranken

Würzburg (ruf) – Nach einem Wochenende mit wechselhaftem Wetter machen sich nunmehr doch die Hundstage mit hohen Tagestemperaturen, langer Sonnenscheindauer ohne einen Tropfen Niederschlag in Unterfranken breit. Damit stellt sich nach vielen Wochen ohne ausreichenden Regen auch heuer wieder eine strukturelle Trockenheit ein, die nicht nur zu einem hohen und teilweise sogar sehr hohen Grasland-Feuerindex, sondern auch zu hoher Waldbrandgefahr führt. Aus diesem Grund ordnet die Regierung von Unterfranken hiermit im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken für die Zeit von Freitag, 31.07.2020, bis Sonntag, 02.08.2020, die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.

Auf Grund des schönen Wetters ist gerade in der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit mit einer erhöhten Zahl von Ausflüglern in Wald und Flur zu rechnen. Dadurch ist für den gesamten Zeitraum der Anordnung die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Unterfranken auf zwei Routen. Die Beobachtungsflugzeuge starten bei der so genannten Westroute von den Flugplätzen Mainbullau und Hettstadt aus. Bei der so genannten Ostroute werden die Flugplätze Schweinfurt-Süd und Haßfurt genutzt. Im Rahmen der Luftbeobachtung achten die Luftbeobachter auch auf Auffälligkeiten in Sachen Borkenkäferbefall. Die Verkehrsbeobachtung bildet einen weiteren Einsatzschwerpunkt für alle Luftbeobachter.

Die Regierung von Unterfranken trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten.

Weitere Informationen zur Luftrettungsstaffel Bayern e.V., Flugbereitschaft Unterfranken, mit einem Bild des Schnellen Einsatzflugzeuges finden Sie im Internet unter: www.lrst-ufr.de. Ergänzende Informationen zur Luftbeobachtung im Katastrophenschutz erhalten Sie zudem auch im Internet-Angebot der Regierung von Unterfranken unter der Adresse www.regierung.unterfranken.bayern.de

Sonntag, 26 Juli 2020 17:39

Keine Aktualisierung der Einsatzliste

Aufgrund technischer Probleme wird die Einsatzliste auf unserer Internetseite bis auf Weiteres nicht mehr aktualisiert.

Auf Grund der aktuellen Situation werden die Belastungsübungen und Realbrandausbildungen im Ausbildungszentrum des Landkreises Schweinfurt bis zu Beginn der Phase III des Stufenplans des LFV Bayern und Der KUVB (voraussichtlich Ende der Sommerferien) weiterhin ausgesetzt. 

Die vorgeschriebenen organisatorischen und hygienischen Maßnahmen umzusetzen würde für die Ausbilder und den Kameraden der Atemschutzwerkstatt einen exorbitanten Mehraufwand bedeuten, welcher unseres Erachtens in keinem Verhältnis steht. 

Wir verweisen auf die Schreiben der KUVB, in denen hervorgeht, dass in dieser speziellen Situation (COVID-19) die Belastungsübung ausgesetzt werden kann und der Atemschutzgeräteträger trotzdem einsatzfähig bleibt. 

Zitat KUVB:
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“ durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt. 

Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Belastungsübung nach Möglichkeit zeitnah nach dieser Zeit abzulegen ist. Sobald im Ausbildungszentrum wieder Belastungsübungen und Realbrandausbildungen angeboten werden, wird dies rechtzeitig auf der Homepage des KFV Schweinfurt veröffentlicht. 

Mit kameradschaftlichen Gruß

Christian Böhm Philip Schubert
Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister
Dienstag, 16 Juni 2020 20:56

Wiedereröffnung Atemschutzwerkstatt

Ab 01.07.2020 wird die Atemschutzwerkstatt wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstags und Donnerstags, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr) jeder Feuerwehr im Landkreis zur Verfügung stehen.

Allerdings muss auch in der Atemschutzwerkstatt zur Sicherheit unseres Personals, so wie der Besucher der Atemschutzwerkstatt auf folgende Verhaltensweisen geachtet werden:

  • Mund- und Nasenmaske innerhalb der Räumlichkeiten der Atemschutzwerkstatt tragen
  • Mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Besuchern und Personal halten
  • Aufenthalt von maximal einer Feuerwehr mit jeweils maximal 2 Personen im Annahme- und Abholbereich der Atemschutzwerkstatt

Des Weiteren empfiehlt die Atemschutzwerkstatt folgende Vorgehensweise bei der Anlieferung von gebrauchten Atemschutzgerätschaften:

  • Egal ob nach Übung oder nach Einsatz sollten Masken und Lungenautomaten unverzüglich luftdicht in einem Beutel oder Behältnis verschlossen werden und in diesen auch zur Atemschutzwerkstatt gebracht werden. Speziell nach Einsatz empfiehlt es sich das Atemschutzgerät komplett in einem geschlossenen Behältnis luftdicht zu verpacken.
  • Bitte nicht selbst versuchen die Masken oder Lungenautomaten mit Flächendesinfektion oder sonstigen Mitteln zu reinigen, um Diese eventuell von Viren zu befreien. Für die Atemschutzmasken und Lungenautomaten sind von den Herstellern nur bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugelassen. Bei der Benutzung anderer Desinfektions- oder Reinigungsmittel können Rückstände bleiben oder die Wirksamkeit unserer Mittel negativ beeinflusst werden, ebenso kann die Ausrüstung durch aggressive Inhaltsstoffe beschädigt werden.

Ebenfalls wird die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt Leihgeräte im Bedarfsfall ausgeben, dennoch sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Masken und Lungenautomaten zählen bei Rückgabe nur als unbenutzt, wenn diese wieder eingeschweißt zurückgegeben werden. Ansonsten muss die Ausrüstung auf Kosten der jeweiligen Feuerwehr gereinigt, desinfiziert und geprüft werden.
  • Atemschutzausrüstung wird ausgeliehen, um die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren gewähren zu können. Ausleihen auf Ersatz zusätzlich zu bereits ausreichend einsatzbereiten Gerätschaften werden nicht gestattet.
  • Bei Leihgaben zu eigens organisierten Belastungsübungen außerhalb des Ausbildungszentrums wird die Ersatzausrüstung der jeweiligen Feuerwehr mitberücksichtigt und lediglich durch die der Atemschutzwerkstatt in Teilen ergänzt.

Wenn bei Einsätzen Atemschutzgeräte benötigt wurden, und diese mit Rauch oder Schmutz beaufschlagt sind, empfehlen wir egal um wie viel Ausrüstung es sich handelt, sich über die ILS oder direkt per Telefon beim Leiter der Atemschutzwerkstatt zu melden, um schnellstmöglich eine Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung in die Wege zu leiten zu können. Im Falle von über 6 benutzten Atemschutzgeräten an der Einsatzstelle, die gereinigt werden müssen, kann die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt direkt per Alarm nachgefordert werden.

gez.

Jan Hußlein

Fachkreisbrandmeister

Leiter der Atemschutzwerkstatt

Trotz der Coronavirus-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aufrechterhalten werden.

(Belastungs-) Übungen
Von den pandemiebedingten Einschränkungen des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind momentan auch die nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz durchzuführenden Belastungsübungen betroffen. Können diese Belastungsübungen aufgrund der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus nicht fristgerecht durchgeführt werden, so verstößt dies aus Sicht der KUVB weder gegen die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, noch wird die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bzw. der hiervon betroffenen Atemschutzgeräteträger*innen eingeschränkt.

Eignungsuntersuchungen im Atemschutz
Kann zum aktuellen Zeitpunkt die Nachuntersuchungsfrist der Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger*innen aufgrund pandemiebedingter (medizinischer) Engpässe nicht eingehalten werden, so müssen die Termine alsbald möglich nachgeholt werden. Vorrangig sind Atemschutzgeräteträger*innen mit gültiger Eignungsuntersuchung einzusetzen.

Generell ist Eigenschutz der Feuerwehrangehörigen zu beachten. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Feuerwehrangehörigen gesundheitliche Einschränkungen umgehend melden müssen. Feuerwehrangehörige dürfen weiterhin nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind.

Diese pandemiebedingten unumgänglichen Abweichungen beeinflussen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht .

Wir bitten auch um Beachtung der Hinweise des DGUV Schreibens „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.

 

Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern

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