Für den kommenden Lehrgang "Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7" sind kurzfristig noch Plätze frei geworden. Hierzu wollen wir noch folgende Hinweise geben:
- Zeitraum 28.02.2023 bis 25.03.2023
- Zum Abschluss des Lehrgangs ist die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten gemäß Stundenplan (Link) Voraussetzung.
- Teilnahmevoraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr zu Beginn der Atemschutzausbildung
- MTA-Abschlussprüfung / Truppführerqualifikation (Hinweis: Weiterhin haben wir die Ausnahmeregelung, dass wir bereits mit MTA-Zwischenprüfung ausbilden. Den erfolgreichen Abschluss der Atemschutzausbildung bestätigen wir aber erst mit dem erfolgreichen Abschluss der MTA)
- ärztlicher Nachweis zur körperliche Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten. Unserer Erfahrung nach ist es recht schwer, kurzfristig einen Untersuchungstermin zu bekommen. Ggf. muss man auf einen anderen Arzt ausweichen. Eine Liste der möglichen Ärzte kann auf unserer Internetseite abgerufen werden (Link)
- Die Buchung erfolgt über unser Lehrgangsportal (Link).